Läuft Ihr alter Vertrag noch, ziehen Sie trotzdem um. Bis zu zwei Monate Restlaufzeit beim bisherigen Anbieter werden bei uns mietfreie Monate. Voraussetzung ist ein 12-Monats-Vertrag zum Listenpreis.
Einzelbüro · WestBei großen Anbieterketten gibt es laut deren Geschäftsbedingungen drei Laufzeitklassen: monatlich, drei Monate, länger als drei Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, und zwar zum dann gültigen Marktpreis. Wer dort sitzt, weiß bei jeder Verlängerung nicht, was er im nächsten Jahr zahlt.
Bei uns steht der Preis für zwölf Monate fest. Danach entscheiden Sie neu: verlängern, verkleinern, vergrößern oder gehen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Und wenn Ihr alter Vertrag noch läuft, verlieren Sie keine doppelte Miete: Bis zu zwei Monate Restlaufzeit übernehmen wir als mietfreie Monate bei uns. Sie zeigen uns den alten Vertrag oder die Kündigungsbestätigung, wir tragen die Monate in Ihren Vertrag ein.
Per E-Mail oder über das Formular unten. Wir sehen, wie viele Monate noch laufen, und rechnen sie in Ihr Angebot ein.
Sie sehen den Raum, wir zeigen beide Häuser, wenn Sie wollen. Der Vertrag über zwölf Monate nennt die mietfreien Monate ausdrücklich.
Möbel, Internet und Empfang sind da. Sie bringen Rechner und Akten. Die mietfreien Monate liegen am Anfang der Laufzeit.
Die Monate, die Ihr alter Vertrag nach Ihrem Einzug bei uns noch läuft, bis zu zwei. Nachweis ist der alte Vertrag oder die Kündigungsbestätigung.
Nein. Die Regel gilt für Büromietverträge mit zwölf Monaten Laufzeit zum Listenpreis, an beiden Standorten.
Sie verlängern zu den dann gültigen Listenpreisen, wechseln in einen anderen Raum oder kündigen mit drei Monaten Frist. Nichts verlängert sich still zu einem anderen Preis.
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Wir antworten am selben Werktag mit einem Angebot, in dem die mietfreien Monate schon drinstehen.
