Ratgeber · Virtual Office

Geschäftsadresse oder Firmensitz? Drei Pakete, drei Zwecke.

Gewerbeamt, Handelsregister, Impressum, Post: jede Stelle will etwas anderes von Ihrer Adresse. Welches Paket wofür reicht, ohne Juristendeutsch.

MARCO SCHOLZ · 12.09.2026 · 5 MINUTEN
Empfang · West

Wer eine Firma gründet oder die Privatadresse aus dem Geschäft heraushalten will, hört drei Begriffe: Geschäftsadresse, Sitz, ladungsfähige Anschrift. Sie bedeuten nicht dasselbe. Hier steht, was welche Stelle sehen will und welches unserer Pakete dafür gedacht ist.

1. Post und Visitenkarte: die Geschäftsadresse

Die Geschäftsadresse für 69 € im Monat ist eine Postanschrift mit Postannahme, Namensschild und einer Stunde Coworking je Woche. Sie steht auf Visitenkarte, Website und Briefpapier, und der Empfang nimmt Ihre Post an. Sie ist nicht als Sitz im Handelsregister gedacht.

2. Handelsregister: Plus oder Firmensitz

Wer eine UG oder GmbH einträgt, braucht eine Adresse, unter der die Gesellschaft ihren Sitz hat und unter der Behörden und Gerichte zustellen können. Dafür gibt es Geschäftsadresse Plus für 119 € mit wöchentlicher Weiterleitung oder Scan, und den Firmensitz für 179 € mit Bestätigung für Notar und Handelsregister, Scanservice, Behörden- und Gerichtspost, Türschild und vier Stunden Konferenzraum im Monat. Beide erst nach Identitäts- und bei Firmensitz auch Bonitätsprüfung, das verlangt das Geldwäschegesetz.

Faustregel

Nur Post und Visitenkarte: Geschäftsadresse. Eintragung ins Handelsregister: Plus oder Firmensitz. Gerichtspost und Notarbestätigung: Firmensitz.

3. Gewerbeamt und Finanzamt

Für die Gewerbeanmeldung reicht in der Regel die Geschäftsadresse; das Finanzamt fragt nach dem Ort der Geschäftsleitung. Beides hängt von Ihrer Rechtsform und davon ab, wo Sie tatsächlich arbeiten. Fragen Sie Ihren Steuerberater, bevor Sie buchen; er kennt Ihren Fall.

4. Impressum

Das Impressum verlangt eine ladungsfähige Anschrift, also eine Adresse, unter der Ihnen Schriftstücke zugestellt werden können. Ob dafür die Geschäftsadresse genügt oder Plus nötig ist, hängt von der Rechtsform ab. Einzelunternehmer und Freiberufler nutzen in der Regel die Geschäftsadresse, weil Post dort verlässlich angenommen wird. Kapitalgesellschaften nehmen Plus oder Firmensitz, weil die Adresse im Impressum meist mit dem Registersitz übereinstimmen soll. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater oder Anwalt.

5. Was alle drei Pakete gemeinsam haben

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Welches Paket passt?

Rechtsform und Zweck genügen. Wir sagen, was reicht, ohne Verkaufsgespräch.

Marco Scholz
Marco Scholz, Geschäftsführung
Regensburg West · 0941 2007 1446
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